Beratungsbesuche

Sie beziehen Pflegegeld? Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, um die Pflege selber sicher zustellen, fordert der Gesetzgeber von Ihnen den Abruf eines Beratungsbesuches nach § 37 Absatz 3 SGB 11.

Bei Pflegestufe 1 und 2 müssen Sie halbjährlich ein Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit wahrnehmen. Bei Pflegestufe 3 muss dies vierteljährlich geschehen.

Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen ihre derzeitige Situation und finden gemeinsam optimale Lösungen. Auf Wunsch begleiten wir Sie im Pflegeprozess. Somit haben Sie auf Dauer zu allen anfallenden Fragen einen kompetenten Ansprechpartner.

 

§37 SGB 11 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe(externer Link)