Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe an der Ausübung der Pflege gehindert, kann von Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Ersatz in Anspruch genommen werden. Bei dem Ersatz handelt es sich um die Verhinderungspflege. Diese kann für 28 Kalendertage im Jahr bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stündlich, tageweise und wochenweise - je nach Bedarf - bei unserem Pflegedienst abzurufen.

Hierfür müssen Sie mindestens seit einem halben Jahr in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.

Hiermit bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich einmal Zeit für sich zu nehmen, zum Beispiel können Sie wichtige Besorgungen oder Termine erledigen. Wenn Sie möchten, können wir auch wochenweise die Ersatzpflege für Sie durchführen, somit haben Sie die Möglichkeit, auch einen längeren Urlaub zur Erholung einzuplanen.

 

§ 39 SGB 11 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (externer Link)